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FAQ's

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FAQ's

Wieso enthalten die Nutzungsbedingungen eine Getränkekonsumationspflicht bei Gastronomie-Gutscheinen?

Bereits in der Vergangenheit waren Gutscheinpartner berechtigt, ein Zapfengeld zu verrechnen, sofern nur Leitungswasser konsumiert wurde. Nun wurde dies durch eine Konsumationspflicht ersetzt, zumal die meisten Gäste ohnehin kostenpflichtige Getränke konsumieren. 

 

 

Wieso muss ein Gutschein vor der Bestellung erwähnt werden?

Nur so kann das Personal die Bestellung gleich korrekt mit Vergünstigung im Kassensystem erfassen, damit eine schnelle und reibungslose Gutscheineinlösung gewährleistet ist. Andernfalls sind für Dich wie auch für das Personal vermeidbare und zeitaufwändige Stornierungen nötig.

 

 

Was bedeutet folgende Rabattgabe «2 für 1 Hauptgericht» (max. Wert CHF 28.–)?

Ihr geht zu zweit essen. Das günstigere oder gleichwertige Hauptgericht ist gratis (siehe Nutzungsbedingungen). Sollte nun das günstigere bzw. gleichwertige Hauptgericht, den Wert von CHF 28.– überschreiten, wird auf der Rechnung der Betrag von CHF 28.– abgezogen.

 

 

Wieso sind bei Getränkerabattgaben jeweils «Spirituosen und Alcopops» ausgenommen?

Das Schweizer Recht verbietet «2 für 1 Angebote» auf Spirituosen und Alcopops.

 

 

Können gleichzeitig mehrere Abos genutzt werden?

In einem Benutzerkonto ist immer nur ein Abo aktiv. Wenn Du mehrere Abos gekauft hast und Dein aktives abläuft, dann setzen sich die eingelösten Gutscheine automatisch zurück und das nächste Abo wird aktiviert. Du kannst mehrere Abos nur dann parallel nutzen, wenn Du mehrere Benutzerkonten bei prozentbuch hast.

 

 

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